Viele Patientinnen und Patienten fragen sich in der aktuellen Situation: Kann ich meinen geplanten Zahnarzttermin trotz der COVID-19-Pandemie wahrnehmen? Und kann ich mich in der jetzigen Situation in der Zahnarztpraxis sicher fühlen?
Die Antwort lautet: ja! Patienten sind bei uns auch in Corona-Zeiten sicher. Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie galten in unserer Praxis höchste Hygienestandards, die im Zuge der Pandemie noch einmal deutlich verschärft wurden.
Behandlungen nicht aufschieben
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Behandlungen und Kontrollen nicht unnötig aufschieben. Denn eine gesunde Mundhöhle schützt vor vielen Infektionskrankheiten – das belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien. Auch das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, ist bei einem gesunden Zahnfleisch deutlich niedriger.
Unbehandelte Entzündungen in der Mundhöhle können Entzündungen im gesamten Körper auslösen. Das schwächt auch die Immunabwehr. Die Mundhöhle kann sich dabei wie eine Eintrittspforte für Mikroorganismen wie Viren oder Bakterien in den Blutkreislauf vorgestellt werden. Ist ihre Barriere beispielsweise durch Zahnfleischentzündungen geschwächt, können Bakterien und Viren leichter in den Körper eindringen. Das begünstigt zahlreiche Erkrankungen, wie Studien aus China und Deutschland belegen. Wer unter Parodontitis leidet, hat beispielsweise ein deutlich höheres Risiko für chronische Atemwegserkrankungen und Lungenentzündungen.
Deshalb ist es wichtig, dass unsere Patienten auch im Sinne eines Schutzes vor Covid-19 regelmäßig zum Zahnarzt gehen!
Sollten Sie sich im Vorfeld Ihres Zahnarzttermins krank fühlen, sollten Sie im Vorfeld Ihre Praxis kontaktieren. Wir werden dann mit Ihnen über die Erforderlichkeit der Behandlung entscheiden.
Wenn Sie Erkältungssymptome haben und entweder in den letzten 14 Tage in einem betroffenen Risikogebiet waren oder Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sollte zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Kontaktpersonen abgeklärt werden, ob eine COVID-19-Erkrankung bei Ihnen vorliegt. Dazu können Sie entweder Ihren Hausarzt oder die 116 117 von zu Hause aus anrufen und sich informieren.
!!! Maskenpflicht in Zahnarztpraxen !!!
Ab dem 01.10.2022 gilt nach neuer Corona-Verordnung in Zahnarztpraxen wieder eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske!!! Dies gilt zur Zeit nur für Patientinnen und Patienten. Alltagsmasken, Schals, selbst hergestellte Masken u.Ä. sind vorerst nicht erlaubt.